Impressum & AGBs
Rechtliche Informationen
Ihr Experte für Messie Entrümpelungen in Wien
Impressum & Anbieterkennzeichnung
Angaben gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) und Offenlegung nach § 25 Mediengesetz sowie § 63 GewO und § 14 UGB.
Angaben zum Unternehmen
2230 Gänserndorf
Österreich
Unternehmensgegenstand
Entrümpelung und fachgerechte Entsorgung von wertlosem Gut aus Wohnungen, Häusern, Messie-Haushalten, Geschäftslokalen, Kellern, Dachböden, Höfen und Garagen. Tätigkeiten, die speziellen reglementierten Gewerben wie dem Handelsgewerbe, dem Güterbeförderungsgewerbe oder sonstigen vorbehaltenen Gewerben zugeordnet sind, werden ausdrücklich nicht ausgeführt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unternehmensbereich: Messie Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Wohnungsentrümpelung. Inhaberin: Monika Horvath, 2230 Gänserndorf (nachfolgend kurz: „das Unternehmen”). Alle Arbeiten, die das Unternehmen gesetzlich nicht selbst durchführen darf, werden durch geeignete Subunternehmen erledigt und sind im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen.
1. Beauftragung von Subunternehmen
Das Unternehmen ist berechtigt, für bestimmte Leistungen geeignete Drittfirmen zu beauftragen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erforderlich ist.
2. Leistungserbringung
Das Unternehmen führt alle vereinbarten Arbeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Betriebs und im Interesse des Auftraggebers durch. Leistungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder nachträglich durch den Auftraggeber erweitert wurden, sind gesondert zu vergüten.
3. Sauberkeit und Endreinigung
Alle entrümpelten Räume, Wohnungen und Örtlichkeiten werden besenrein übergeben. Dies gilt auch für Stiegenhäuser, Aufzüge und den genutzten Straßenbereich.
4. Haftung
Das Unternehmen haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich während der Arbeiten durch eigenes Verschulden entstanden sind, und zwar im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
5. Haftungsausschluss
Eine Haftung entfällt, soweit Verlust, Beschädigung oder Verzögerung auf Umständen beruhen, die das Unternehmen auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte und deren Folgen es nicht abwenden konnte.
6. Rechte Dritter
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das zu räumende Gut frei von Rechten Dritter ist. Eine Haftung des Unternehmens für die Nichtbeachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsübernahme bei Räumungen
Mit Beginn der Räumung oder Entrümpelung gehen alle zu räumenden Gegenstände in das Eigentum des Unternehmens über. Eine spätere Nachforderung von Inventar oder Eigentum ist nicht möglich. Das Unternehmen haftet insbesondere nicht für den etwaigen Verbleib von Schmuck, Edelmetallen, Urkunden oder sonstigen Wertgegenständen. Nicht weiterverwendbare Gegenstände werden einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung zugeführt.
8. Zusätzliche handwerkliche Arbeiten
Die Mitarbeiter des Unternehmens sind ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarung nicht verpflichtet, über den Auftragsumfang hinausgehende handwerkliche Tätigkeiten durchzuführen.
9. Zahlung und Anzahlung
Der Rechnungsbetrag ist nach Beendigung der Arbeiten sofort in bar fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Unternehmen behält sich vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrages vor Arbeitsbeginn zu verlangen. Leistungen Dritter wie Containerdienste, Deponien oder Subunternehmer können ebenfalls als Anzahlung vorab verrechnet werden. Bei mehrtägigen Projekten sind anteilige Abschlagszahlungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt sofort in bar fällig.
10. Zahlungsverzug
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen zuzüglich Mahnspesen verrechnet. Bei Überweisung sind Name und Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben.
11. Schadensmeldung
Offensichtliche Schäden sind innerhalb von zwei Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich per E-Mail zu melden. Das Unternehmen wird den Schaden daraufhin vor Ort begutachten, protokollieren und der zuständigen Versicherung vorlegen. Verdeckte Schäden sind spätestens sieben Werktage nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen.
12. Stornierung und Vertragsauflösung
Wird ein Auftrag nach Annahme durch den Auftraggeber gekündigt oder aufgelöst, gelten folgende Stornogebühren:
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit sind.
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